Beschwerde gegen die familiengerichtliche Billigung einer Umgangsregelung
Eine Umgangsregelung nach § 156 Abs. 2 FamFG bedarf der anschließenden familiengerichtlichen Billigung durch Beschluss1. Gegen den Billigungsbeschluss ist die Beschwerde statthaft.
Dabei ist auch ein Elternteil, der der Umgangsregelung zugestimmt hat, zur Beschwerde befugt.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom …
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