Ausbildungsfinanzierung durch die Eltern
Haben die Eltern ihrem Kind eine erste Berufsausbildung gewährt, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes ambesten entsprechen, sind sie grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbil-
dung zu tragen.
So …
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