Versorgungsausgleich – und die verlängerte Dienstzeit eines Ehegatten
Eine nach Ende der Ehezeit auf Antrag des ausgleichspflichtigen Ehegatten verlängerte Dienstzeit als Beamter ist bei der Ermittlung der Gesamtzeit nach §§ 41 Abs. 2 Satz 2, 40 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG zu berücksichtigen.
Für Anrechte auf Beamtenversorgung sind …
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